Zwischen Bedrohen und Bewahren:
Der Staat und die Freiheit der Kommunikation
Pressemitteilung zur Veranstaltung (pdf-Datei)
Audio-Mitschnitt der Veranstaltung (in 4 Teilen:
Einführung (W. Schulz) Teil 1 (W. Hoffmann-Riem) Teil 2 (W. Schulz) Teil 3 (W. Hoffmann-Riem)"Zeigen, wie eine Verfassung lernt" Wolfgang Hoffmann-Riem und Wolfgang Schulz bei "nachgedacht. 60 Jahre Grundgesetz"
Am dritten Abend von "nachgedacht. 60 Jahre Grundgesetz" ging es um den Staat und die Freiheit der Kommunikation. Wolfgang Hoffmann-Riem, bis 2008 Richter des Bundesverfassungsgerichts, gab zusammen mit Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, Einblick in die Arbeit des Verfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit, wie sie Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Hoffmann-Riem beschrieb die Spannung zwischen Persönlichkeitsschutz und Medienfreiheit, die immer neu auszuloten ist. Staatliches Handeln kann beides - die Grundrechte bedrohen und sie bewahren helfen. Es schränkt Freiheit ein, und es gewährleistet Freiheit. Wie in der SPIEGEL-Affäre, bei der Einführung des dualen Rundfunks oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung versucht das Verfassungsgericht, "die Möglichkeitsräume von Freiheit auszuloten" und Machtballungen zu verhindern. Es hat Prinzipien zur Sicherung der Meinungsfreiheit entwickelt und dieses Grundrecht als "Grundlage jeder Freiheit überhaupt" bestimmt. Die von ihm entwickelten und fortgeschriebenen Prinzipien sind tragfähig - auch angesichts der rasanten Änderungen im Medienbereich: "Die Verfassungsgerichtsurteile zur Meinungsfreiheit zeigen, wie eine Verfassung lernt, was einmal mehr die Qualität des Grundgesetzes beweist."
Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M., geboren 1940, studierte Rechtswissenschaft in Hamburg, Freiburg i. Br., München und Berkeley. Seit 1974 ist er o. Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der Universität Hamburg, seit 2008 emeritiert. Von 1979 bis zum Beginn seiner Tätigkeit als Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg (Sept. 1995 bis Nov. 1997) war er Direktor des Hans-Bredow-Instituts, von Juli 1998 bis Dezember 1999 Vorsitzender des neu geschaffenen Direktoriums des Instituts und seit Dezember 1999 Ehrenmitglied des Direktoriums. 1999 bis 2008 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat). Seit 1994 ist er Direktor der Forschungsstelle Umweltrecht der Universität Hamburg, seit 1995 wissenschaftlicher Leiter der Forschungsstelle Recht und Innovation. Er verbrachte Forschungs- und Lehraufenthalte an der Stanford Law School, der Harvard Law School, der Toulane Law School, dem Hastings College of the Law und dem Columbia Institute for Tele-Information, war u. a. Mitglied der Enquêtekommission Neue Informations- und Kommunikationstechniken des Deutschen Bundestages, der Enquêtekommission Parlamentsreform der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der vom Bundespräsidenten von Weizsäcker eingesetzten „Kommission Medienverantwortung” und publiziert zu Fragen des Medienrechts und der Mediensozialwissenschaft sowie des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, des Wirtschafts- und Umweltrechts, des Polizeirechts und der Rechtssoziologie. Seit 2007 ist er deutscher Vertreter in der European Commission for Democracy through Law des Europarats (Venedig-Kommission).
Dr. Wolfgang Schulz, geboren 1963, studierte in Hamburg Rechtswissenschaft und Journalistik. Seit 1997 ist er Lehrbeauftragter im Wahlschwerpunkt Information und Kommunikation des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; seit Januar 2000 auch Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes. Ab 1999 fungierte er als stellvertretender Geschäftsführer sowie als Leiter des Bereichs Medien- und Telekommunikationsrecht des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, seit Juli 2001 ist er Mitglied im Direktorium. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen bei Problemen der rechtlichen Regulierung in Bezug auf Medieninhalte – insbesondere Gewaltdarstellungen –, Fragen des Rechts neuer Kommunikationsmedien, vor allem des digitalen Fernsehens, und der Rechtsgrundlagen journalistischer Arbeit, aber auch in den rechtsphilosophischen Grundlagen der Kommunikationsfreiheiten und der systemtheoretischen Beschreibung des publizistischen Systems. Dazu kommen Arbeiten zu Handlungsformen des Staates, etwa im Rahmen von Konzepten „regulierter Selbstregulierung“.